signieren – Fremdwort der Woche

Wenn man die Steuererklärung nicht einfach nur profan unterschreiben will, kann man sie vielleicht auch signieren. Muss man dafür mehr machen als nur seinen Namenszug darunter setzen? Ist eine „Signatur“ einfach nur eine angeberischere Ausdrucksweise für „Unterschrift“?

Dass „signieren“ überhaupt „mit seinem Namenszug unterschreiben“ bedeutet, ist erst seit dem 16. Jahrhundert der Fall. Aber auch schon davor wurden Dokumente signiert. Das Wort kommt vom lateinischen Wort signum „Zeichen“. Ein signiertes Dokument ist also „mit einem Zeichen versehen“, also wortwörtlich eher „unterzeichnet“ als „unterschrieben“.

Dieses Zeichen musste früher nicht unbedingt ein Namenszug sein. Ein System aus Vor- und Nachnamen war ohnehin noch nicht erfunden. Viel häufiger waren es Stempel- oder Siegelzeichen. Dass also eine mittelalterliche Urkunde von einem König persönlich mit seinem Namen unterschrieben wurde, war eher selten. Meistens ist ein Siegel darauf, um die Echtheit zu garantieren.

Denn, Fun Fact, die meisten hochstehenden Persönlichkeiten im Mittelalter, Könige eingeschlossen, konnten nicht schreiben. Nicht einmal ihren eigenen Namen. Das war aber auch gar nicht nötig, denn es gab ja andere Möglichkeiten. Man konnte sich Texte einfach vorlesen lassen und bürokratische Dinge eben auch mit einem Zeichen unterschreiben.

Auch heute gibt es auf der Welt noch Menschen, die ihren eigenen Namen nicht schreiben können, weil sie in Gesellschaften, die eine Schrift benutzen, Analphabeten geblieben sind, oder aus gänzlich schriftlosen Gesellschaften kommen. In einer Welt, in der sich Schrift aber sehr weit verbreitet hat, sind diese Menschen trotzdem in der Lage, zum Beispiel Verträge zu unterzeichnen. Diese werden manchmal auch immer noch mit einem Zeichen unterschrieben, heutzutage manchmal aber auch per Fingerabdruck. Und der ist wahrscheinlich die fälschungssicherste Signatur von allen.

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