Kaum jemand würde sagen: „Ich habe da ein kleines Delikt begangen.“ Das ist kein Wort für den ganz normalen Alltag, kein Wort für harmlose Missgeschicke. Ein Delikt klingt immer nach Aktenordner, nach ernstem Blick, nach jemandem, der sehr genau weiß, was ein Paragraf ist. Und trotzdem begegnet uns der Begriff ständig. In den Nachrichten, in Gerichtsserien, in Krimis, im Jurastudium. Und immer schwingt dabei etwas mit: Schuld.
Dabei ist Delikt ursprünglich viel weniger dramatisch. Aber wie so oft hat die Geschichte dafür gesorgt, dass aus einem nüchternen Begriff ein ziemlich bedeutsames Wort geworden ist.
Fangen wir vorne an. Das Wort „Delikt“ kommt vom lateinischen delictum. Und das wiederum geht zurück auf das Verb delinquere. Es bedeutet zunächst einmal „versagen“ und somit „einen Fehler begehen“ oder „etwas Falsches tun“. Wer „delinquiert“, verfehlt eine Erwartung, weicht von der Norm ab. Das ist noch nicht zwangsläufig ein Verbrechen, eher ein Fehltritt.
Das dazugehörige Substantiv delictum bezeichnete also genau so einen Fehltritt. Eine Verfehlung, ein Versäumnis, einen Regelbruch oder eine Überschreitung eines geltenden Gesetzes.
Interessant dabei: Bei diesem Begriff steht ein Schuldgedanke erst einmal gar nicht im Vordergrund. Er ist eher nüchtern-beschreibend gemeint. Für eine schuldhafte Verfehlung kennt das Lateinische eher einen anderen Begriff: peccatum. Das ist eine Verfehlung, die in vollem Bewusstsein des Unrechts geschieht. Und der Ausdruck peccatum hat auch eine starke moralische Komponente. Da hat jemand wirklich Mist gebaut.
Gerade weil dem Begriff delictum diese moralische Komponente größtenteils fehlt, fand er seinen Weg ins römische Rechtssystem. Er beschreibt erst einmal nüchtern eine Überschreitung des Rechts: Jemand hat etwas nicht so gemacht, wie er oder sie hätte sollen.
Während der Begriff im Lateinischen aber auch in der Alltagssprache vorkam, wurde er später als Fremdwort im Deutschen stark an das Rechtssystem gebunden. Hier wird das Delikt zur Straftat. Zu etwas, das geahndet wird.
Heute ist ein Delikt fast immer etwas, das vor Gericht landet oder zumindest landen könnte. Juristisch bezeichnet es eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung. Also nicht einfach ein Versehen, sondern etwas, für das jemand verantwortlich gemacht werden kann.
Das Wort wird dabei durchaus differenziert verwendet. Man spricht von Vermögensdelikten, Gewaltdelikten, Verkehrsdelikten. Das klingt nüchtern, fast technisch, als ließe sich menschliches Fehlverhalten sauber in Kategorien sortieren. Und genau das ist ja auch der Sinn von Rechtssprache: Distanz schaffen, ordnen, bewerten, keine Emotionen.
Im Alltag funktioniert das aber nur bedingt. Wenn wir hören, jemand habe ein Delikt begangen, denken wir selten an ein kleines Versehen. Wir denken an Schuld, an Absicht, an jemanden, der etwas falsch gemacht hat und jetzt dafür gerade stehen muss. Wir verbinden damit etwas Schwerwiegendes, auch wenn es um vergleichsweise kleine Dinge geht. Auch ein „geringfügiges Delikt“ klingt immer noch nach Ärger.
Dabei lohnt es sich, sich den ursprünglichen Kern noch einmal klarzumachen. Ein Delikt ist im Ursprung kein moralischer Abgrund. Es ist ein Abweichen, ein Überschreiten einer Regel oder auch ein „Hinter-einer-Regel-Zurückbleiben“. Das kann schlimm sein, keine Frage, aber es ist auch menschlich. Regeln existieren schließlich nur, weil Menschen sie brechen können.
Somit trägt das Wort eine gewisse Spannung in sich. Es steht zwischen nüchterner Beschreibung und moralischem Urteil, zwischen Verwaltungssprache und persönlichem Versagen, zwischen Akte und Gewissen.
Und genau deshalb eignet es sich so gut für Gesetzestexte, Nachrichtenmeldungen und Kriminalromane. Am Ende ist Delikt also ein Wort, das uns daran erinnert, dass Gesellschaften Regeln brauchen. Und dass Sprache Wege findet, Regelbrüche auch abseits von Emotionen nüchtern zu benennen. Kühl, sachlich, lateinisch.

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